Fiskalvertretung Schweiz/Fiskalvertreter Schweiz
Im Bereich der Fiskalvertretung Schweiz bzw. Steuerstellvertretung Schweiz klären wir für Sie die Steuerpflicht in der Schweiz ab und agieren als Ihr Fiskalvertreter und Ansprechpartner. Durch unser hochqualifiziertes Team können wir Ihr Unternehmen auch bei komplexen Fragestellungen unterstützen.
Ausländische Unternehmen werden typischerweise aufgrund der folgenden Tätigkeiten in der Schweiz steuerpflichtig und benötigen einen Fiskalvertreter:
- Lieferung von Gegenständen in die Schweiz, welche zugleich montiert/installiert werden, also sogenannte werkvertragliche Lieferungen erbringen oder sonstige Gegenstände bearbeiten.
- Reparaturen, Installationen, Bauleistungen wie auch Reinigungsleistungen, die in der Schweiz ausgeführt werden.
- Installation/Implementierung von Software physisch in der Schweiz.
- Architekturdienstleistungen für in der Schweiz gelegene Liegenschaften.
- Erbringung von elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen in der Schweiz (z.B. elektronisches Bereitstellen von Websites, Software, Musik).
- Lieferung von Gegenständen in die Schweiz, für welche Sie die Einfuhr- und Zollformalitäten freiwillig übernehmen wollen.
- Betreiben eines Lagers in der Schweiz, aus welchem Schweizer Kunden beliefert werden.
- Durchführung von Veranstaltungen, Schulungen in der Schweiz.
- Versandhandelsunternehmen mit Lieferung von Gegenständen in die Schweiz, die aufgrund des geringfügigen Steuerbetrages von der Einfuhrsteuer befreit sind (siehe Info zur Versandhandelsregelung der Eidg. Steuerverwaltung ESTV).
- Personenbeförderungsleistungen in der Schweiz.
Überschreiten die weltweiten steuerbaren Umsätze eines Unternehmens den Betrag von CHF 100'000 und erbringt das Unternehmen diese Leistungen ebenfalls in der Schweiz, ist das Unternehmen von Gesetzes wegen verpflichtet, sich im Schweizer Mehrwertsteuer (MWST)-Register eintragen zu lassen. Wer dies unterlässt, kann - bei nachträglicher Feststellung durch die ESTV - mit der Erhebung der effektiv geschuldeten MWST, Verzugszinsen und Bussen belangt werden. Aufgrund dessen empfehlen wir ausländischen Unternehmen, welche unternehmerische Tätigkeiten in der Schweiz ausüben, eine MWST-Pflicht vorgängig abzuklären.
Ausländische Unternehmen, welche sich im Schweizer MWST-Register eintragen, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen in der Schweiz niedergelassenen Fiskalvertreter bzw. Steuerstellvertreter zu ernennen. Wir unterstützen Sie dabei als vertrauenswürdiger und professioneller Partner.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen bezüglich der Fiskalvertretung in der Schweiz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
Dienstleistungsangebot Fiskalvertretung
- Abklärung Schweizer Steuerpflicht Ihres Unternehmens
- Abwicklung des Registrierungsverfahrens inkl. Aufbereitung der notwendigen Dokumentationen
- Kundenspezifische Beratung bezüglich Wahl der Abrechnungsart sowie Abrechnungsmethode bei der MWST
- Analyse und Qualifikation der Geschäftsfälle und Sicherstellung, dass diese korrekt deklariert werden
- Erstellung der periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Kontrolle der zugestellten Unterlagen
- Ansprechperson bei Anfragen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
- Unterstützung bei MWST-Kontrollen durch die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
Rubrik: Fiskalvertretung Schweiz/Steuerstellvertretung Schweiz