Logo

Abklärung Steuerpflicht 

Abklärung Steuerpflicht bspw. bei Neugründungen


Verschiedene Gründe können zur Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer führen:


  • Neuaufnahme einer Geschäftstätigkeit
  • Überschreiten der Umsatzgrenze von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen
  • freiwillige Registrierung
  • Feststellung, dass die Steuerpflicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegeben war, man jedoch versäumt hat sich ordnungsgemäss anzumelden

 
Befinden Sie sich in einer solchen Situation, oder sind sich nicht sicher, ob Sie sich aufgrund Ihrer Tätigkeiten im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen anmelden müssen? Dann stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und helfen die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu erarbeiten. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der Abrechnungsart sowie -methode und, sofern möglich, bei der Optimierung durch die freiwillige Versteuerung einzelner Umsätze (Vermeidung "taxe occulte"). Eine vorgängige Abklärung und Analyse der Situation kann sich in vielen Fällen lohnen.
 
  Wissenswertes:
 
1. Die Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer bedeutet nicht in jedem Fall eine zusätzliche finanzielle Belastung. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann eine Registrierung bei der Mehrwertsteuer sogar Sinn machen und einen finanziellen Vorteil bringen.
 
2. Bei der Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht kann man sich nicht in jedem Fall nur auf den vereinnahmten Umsatz stützen. Die Pflicht sich im Register der Mehrwertsteuerpflichten einzutragen hängt grundsätzlich von der Art der erbrachten Leistungen ab.

Ihre Ansprechpartner

Thomas Meister

Dipl. Steuerexperte
Treuhänder mit eidg. Fachausweis

+41 (0)62 556 69 80

Share by: