Abklärung Steuerpflicht bspw. bei Neugründungen
Verschiedene Gründe können zur Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer führen:
Befinden Sie sich in einer solchen Situation, oder sind sich nicht sicher, ob Sie sich aufgrund Ihrer Tätigkeiten im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen anmelden müssen? Dann stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und helfen die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu erarbeiten. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der Abrechnungsart sowie -methode und, sofern möglich, bei der Optimierung durch die freiwillige Versteuerung einzelner Umsätze (Vermeidung "taxe occulte"). Eine vorgängige Abklärung und Analyse der Situation kann sich in vielen Fällen lohnen.
Wissenswertes:
1. Die Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer bedeutet nicht in jedem Fall eine zusätzliche finanzielle Belastung. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann eine Registrierung bei der Mehrwertsteuer sogar Sinn machen und einen finanziellen Vorteil bringen.
2. Bei der Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht kann man sich nicht in jedem Fall nur auf den vereinnahmten Umsatz stützen. Die Pflicht sich im Register der Mehrwertsteuerpflichten einzutragen hängt grundsätzlich von der Art der erbrachten Leistungen ab.
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Dipl. Steuerexperte
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