Obligatorische Steuerpflicht für Versandhändler in der Schweiz
Erzielt ein ausländischer Versandhändler pro Jahr mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Kleinsendungen (Warenwert unter CHF 62 bei Steuersatz 8.1 % resp. CHF 193 bei Steuersatz 2.6%), die er vom Ausland ins Inland befördert oder versendet, gelten seine Lieferungen als Inlandlieferungen. Er wird in der Folge in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig und muss sich im MWST-Register eintragen lassen. Die Steuerpflicht entsteht im Monat nach Erreichen der Umsatzgrenze von 100 000 Franken.
Freiwillige Steuerpflicht für Versandhändler in der Schweiz
Wenn ein ausländischer Versandhändler in der Schweiz nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist und über keine Unterstellungserklärung Ausland verfügt und Waren in die Schweiz versendet, agiert im Normalfall der Schweizer Kunde als formeller Importeur. Somit muss der Kunde für die am Zoll erhobene MWST und ggf. Zollabgaben sowie Verzollungsgebühren selbst aufkommen und erhält vom Transportunternehmen eine Rechnung. Dies kann dazu führen, dass ein Kunde in der Schweiz aufgrund dieser - für den Otto Normalverbraucher nicht abschätzbaren - Zusatzkosten von einer Bestellung absieht. Mit einer freiwilligen MWST-Registrierung kann der ausländische Versandhändler den Einfuhrprozess sowie die Abrechnung der MWST für den Kunden übernehmen und dafür sorgen, dass keine unerwarteten Kosten für den Kunden entstehen. Der ausländische Versandhändler verkauft seine Waren inkl. geschuldeter MWST. Dem Schweizer Kunden kann im Online-Shop der definitive Kaufpreis inkl. MWST und Lieferkosten angezeigt werden. Dies gibt dem Schweizer Kunden die nötige Kostensicherheit. Das macht das Angebot transparenter und attraktiver, was zu höheren Verkaufszahlen führen kann.
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