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Mehrwertsteuerkontrollen durch die ESTV

MWST-Kontrollen durch die ESTV


Wurde Ihnen eine MWST-Kontrolle durch die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) angekündigt oder wurden bei Ihnen - aufgrund einer bereits durchgeführten Kontrolle - Aufrechnungen vorgenommen?


In diesen Fällen unterstützen wir Sie gerne mit den folgenden Dienstleistungen:


  • Vorbereitung auf eine Kontrolle durch die ESTV (Vorbereitung der relevanten Unterlagen, Erkennung möglicher Risiken, Erarbeitung/Beschaffung unterstützender Unterlagen, etc.)
  • Begleitung/Zusammenarbeit während der Kontrolle
  • Beurteilung von getätigten Aufrechnungen
  • Vertretung bei Steuer(-straf)verfahren gegen die Steuerverwaltung und vor Gerichten
    (in Zusammenarbeit erfahrener Steueranwälten)


Aufgrund einer MWST-Kontrolle durch die ESTV können erhebliche Steuernachbelastungen anfallen. In vielen Fällen kann ein Steuerpflichtiger nicht selber beurteilen, ob die von der Steuerverwaltung getätigten Aufrechnungen gerechtfertigt sind oder nicht. In genau diesen Fällen stehen wir dem Steuerpflichtigen zur Seite und versuchen ungerechtfertigte Aufrechnungen - falls nötig, bis vor Bundesgericht (Clavatax Steuer-Advokatur AG) - zu verhindern.

Ihre Ansprechpartner

Thomas Meister

Dipl. Steuerexperte
Treuhänder mit eidg. Fachausweis

+41 (0)62 556 69 80

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