MWST-Kontrollen durch die ESTV
Wurde Ihnen eine MWST-Kontrolle durch die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) angekündigt oder wurden bei Ihnen - aufgrund einer bereits durchgeführten Kontrolle - Aufrechnungen vorgenommen?
In diesen Fällen unterstützen wir Sie gerne mit den folgenden Dienstleistungen:
Aufgrund einer MWST-Kontrolle durch die ESTV können erhebliche Steuernachbelastungen anfallen. In vielen Fällen kann ein Steuerpflichtiger nicht selber beurteilen, ob die von der Steuerverwaltung getätigten Aufrechnungen gerechtfertigt sind oder nicht. In genau diesen Fällen stehen wir dem Steuerpflichtigen zur Seite und versuchen ungerechtfertigte Aufrechnungen - falls nötig, bis vor Bundesgericht (Clavatax Steuer-Advokatur AG) - zu verhindern.
Ihre Ansprechpartner
Dipl. Steuerexperte
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
+41 (0)62 556 69 80
GERNE UNTERSTÜTZEN UND BERATEN WIR SIE PERSÖNLICH...
..WIR FREUEN UNS AUF IHREN KONTAKT!
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