Gerne erstellen wir Ihre private/persönliche Steuererklärung für natürliche Personen. Lassen Sie uns Ihre Steuerunterlagen zukommen und wir erstellen die Steuererklärung.
Unsere Tarife richten sich grundsätzlich nach effektivem Arbeitsaufwand, damit wir Ihre Steuererklärung zuverlässig und mit der nötigen Sorgfalt erstellen können. Bei einfachen Steuererklärungen ohne umfangreiche Abklärungen richten wir uns nach den untenstehenden Pauschalhonoraren. Bitte beachten Sie, dass die Pauschalhonorare nur angewendet werden können, sofern wir eine vollständig ausgefüllte Checkliste (siehe unten) von Ihnen erhalten.
Juristische Personen sind nach dem neuen Rechnungslegungsgesetz verpflichtet eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen. Dies bedeutet, dass einer Steuererklärung für juristische Personen grundsätzlich eine ordentliche Buchhaltung zu Grunde liegt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Buchhaltung, überprüfen die von Ihnen erstellte Buchhaltung oder nehmen für Sie die Abschlussgestaltung vor.
Somit bleibt es Ihnen offen die Buchhaltung selber - auf dem von Ihnen möglicherweise bereits vorhandenen Programm - zu führen und uns lediglich für die Kontrolle Ende Jahr sowie Ergänzung der steuerlich relevanten Abschlussbuchungen zu beauftragen oder uns den Auftrag für die vollumfängliche Buchführung zu erteilen.
Das Honorar, bzw. der Aufwand einer Buchhaltung/Steuererklärung für juristische Personen kann sehr variieren. Wir verrechnen unser Honorar nach Stundenaufwand.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Weder das Miteigentum noch das Gesamteigentum stellt ein eigenes Steuersubjekt dar, welches separat besteuert wird. Es werden lediglich die in der Steuererklärung erarbeiteten Nettovermögenswerte sowie das Nettoeinkommen im Verhältnis der Vermögensverhältnisse in die private Steuererklärung übertragen.
Die Übertragung einer Liegenschaft löst in der Regel die Zustellung einer Steuererklärung für Grundstückgewinn aus. Insbesondere der Verkauf einer Liegenschaft kann zu einer erheblichen Steuerbelastung bei der Grundstückgewinnsteuer führen. Umso wichtiger ist es, sich über sämtliche Abzüge und Steueraufschubtatbestände bewusst zu sein. Bestenfalls werden die Steuerfolgen bereits vor der Übertragung der Liegenschaft geprüft. Insbesondere bei der Übertragung von Liegenschaften innerhalb der Familie hat der Gesetzesgeber bestimmte Steueraufschubtatbestände vorgesehen, welche im Zeitpunkt der Übertragung der Liegenschaft keine unmittelbaren Steuerfolgen bei der Grundstückgewinnsteuer mit sich bringen. Eine vorgängige Abklärung der Steuerfolgen kann sich in vielen Fällen lohnen.
Honorare Steuererklärungen für natürliche Personen
Grundsätzlich berechnen wir unser Honorar nach effektivem Stundenaufwand (CHF 130/h).
Bei einfachen Steuererklärungen und vollständiger Zustellung sämtlicher Unterlagen gemäss Checkliste (per Briefpost, E-Mail oder Snapshare-App) richten sich unsere Honorare nach den untenstehenden Pauschalen.
(exkl. MWST von 8.1 %)
Lohnausweis, Wertschriften, übliche Abzüge, Einreichung online
(exkl. MWST von 8.1 %)
Lohnausweis, Wertschriften, übliche Abzüge, Einreichung online
(exkl. MWST von 8.1 %)
inkl. ca. 10 Belege für Renovation/Unterhalt
(exkl. MWST von 8.1 %)
Zusätzlich für das erstmalige Erstellen der Steuererklärung
(exkl. MWST von 8.1 %)
SO, LU, AG etc.
(exkl. MWST von 8.1 %)
Nur bei vollständigen Unterlagen möglich
(exkl. MWST von 8.1 %)
Bei nicht vollständigen Angaben/Belegen obwohl auf Checkliste erwähnt.
(exkl. MWST von 8.1 %)
Ihre Ansprechpartner
Sachbearbeiterin Steuern natürlich und juristische Personen
+41 (0)62 556 69 80
GERNE UNTERSTÜTZEN UND BERATEN WIR SIE PERSÖNLICH...
..WIR FREUEN UNS AUF IHREN KONTAKT!
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