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Fiskalvertretung/Steuerstellvertretung Schweiz


Gerne klären wir für Sie die Steuerpflicht in der Schweiz ab und agieren als Ihr Steuerstellvertreter für MWST-Zwecke in der Schweiz.


Ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz tätig sind, können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden. Steuerpflichtig für die Mehrwertsteuer (Inlandsteuer) wird, wer in der Schweiz ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen betreibt, wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Dies gilt auch für Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland (ohne Betriebsstätte in der Schweiz), die im Inland tätig sind. Dies sind beispielsweise Unternehmen, die Gegenstände in die Schweiz liefern und diese zugleich montieren/installieren, also sogenannte werkvertragliche Lieferungen erbringen oder sonstige Gegenstände bearbeiten. Dies gilt auch für blosse Reparaturen/Installationen/Bauleistungen oder auch Reinigungsleistungen, die in der Schweiz ausgeführt werden.

Überschreiten die weltweiten steuerbaren Umsätze eines Unternehmens den Betrag von CHF 100'000 und erbringt das Unternehmen diese Leistungen ebenfalls in der Schweiz, ist das Unternehmen von Gesetzes wegen verpflichtet, sich im Schweizer Mehrwertsteuer (MWST)-Register eintragen zu lassen. Wer dies unterlässt, kann - bei nachträglicher Feststellung durch die ESTV - mit der Erhebung der effektiv geschuldeten MWST, Verzugszinsen und Bussen belangt werden. Aufgrund dessen empfehlen wir ausländischen Unternehmen, welche unternehmerische Tätigkeiten in der Schweiz ausüben, eine MWST-Pflicht vorgängig abzuklären.

Ausländische Unternehmen, welche sich im Schweizer MWST-Register eintragen, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen in der Schweiz niedergelassenen Fiskalvertreter bzw. Steuerstellvertreter zu ernennen. Wir unterstützen Sie dabei als vertrauenswürdiger und professioneller Partner.


Überschreiten die weltweiten Umsätze den Betrag von CHF 100'000 nicht, ist eine freiwillige Registrierung möglich. Eine freiwillige Registrierung kann beispielsweise für einen ausländischen Versandhändler Sinn machen.

Wenn ein ausländischer Versandhändler in der Schweiz nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist und über keine Unterstellungserklärung Ausland verfügt und Waren in die Schweiz versendet, agiert im Normalfall der Schweizer Kunde als formeller Importeur. Somit muss der Kunde für die am Zoll erhobene MWST und ggf. Zollabgaben sowie Verzollungsgebühren selbst aufkommen und erhält vom Transportunternehmen eine Rechnung. Dies kann dazu führen, dass ein Kunde in der Schweiz aufgrund dieser - für den Otto Normalverbraucher nicht abschätzbaren - Zusatzkosten von einer Bestellung absieht. Mit einer MWST-Registrierung kann der ausländische Versandhändler den Einfuhrprozess sowie die Abrechnung der MWST für den Kunden übernehmen und dafür sorgen, dass keine unerwarteten Kosten für den Kunden entstehen. Der ausländische Versandhändler verkauft seine Waren inkl. geschuldeter MWST. Dem Schweizer Kunden kann im Online-Shop der definitive Kaufpreis inkl. MWST und Lieferkosten angezeigt werden. Dies gibt dem Schweizer Kunden die nötige Kostensicherheit. Das macht das Angebot transparenter und attraktiver, was zu höheren Verkaufszahlen führen kann.


Eine freiwillige Registration kann auch Sinn machen, wenn beispielsweise in der Schweiz vorgängig Anschaffungen/Investitionen getätigt werden, welche erst in Folgejahren zu erheblichen steuerbaren Umsätzen führen. Ein weiterer Grund könnte sein, wenn Waren/Gegenstände in die Schweiz eingeführt werden - weshalb die Einfuhrumsatzsteuer anfällt - und diese Waren/Gegenstände erst in Folgejahren verkauft werden. So würde das Unternehmen erst im Zeitpunkt der Überschreitung der CHF 100’000-Umsatzgrenze – also möglicherweise erst in den Folgejahren - obligatorisch steuerpflichtig und würde die Vorsteuer auf den anfänglich getätigten Investitionen/Importen nicht vollumfänglich geltend machen können. Mittels der freiwilligen Steuerpflicht kann dies vermieden werden.


Ausländische Unternehmen, welche sich im Schweizer MWST-Register eintragen, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen in der Schweiz niedergelassenen Steuervertreter/Fiskalvertreter zu ernennen. Wir unterstützen Sie dabei als vertrauenswürdiger und professioneller Partner.


Ausländische Unternehmen werden typischerweise aufgrund der folgenden Tätigkeiten in der Schweiz steuerpflichtig und benötigen einen Fiskalvertreter:

  • Lieferung von Gegenständen in die Schweiz, welche zugleich montiert/installiert werden, also sogenannte werkvertragliche Lieferungen erbringen oder sonstige Gegenstände bearbeiten.
  • Reparaturen, Installationen, Bauleistungen wie auch Reinigungsleistungen, die in der Schweiz ausgeführt werden.
  • Installation/Implementierung von Software physisch in der Schweiz.
  • Architekturdienstleistungen für in der Schweiz gelegene Liegenschaften.
  • Erbringung von elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen in der Schweiz (z.B. elektronisches Bereitstellen von Websites, Software, Musik).
  • Lieferung von Gegenständen in die Schweiz, für welche Sie die Einfuhr- und Zollformalitäten freiwillig übernehmen wollen.
  • Betreiben eines Lagers in der Schweiz, aus welchem Schweizer Kunden beliefert werden.
  • Durchführung von Veranstaltungen, Schulungen in der Schweiz.
  • Personenbeförderungsleistungen in der Schweiz.
  • Versandhandelsunternehmen mit Lieferung von Gegenständen in die Schweiz, die aufgrund des geringfügigen Steuerbetrages von der Einfuhrsteuer befreit sind (siehe Info zur Versandhandelsregelung der Eidg. Steuerverwaltung ESTV).


Im Bereich der Fiskalvertretung Schweiz bzw. Steuerstellvertretung Schweiz klären wir für Sie die Steuerpflicht in der Schweiz ab und agieren als Ihr Fiskalvertreter und Ansprechpartner. Durch unser hochqualifiziertes Team können wir Ihr Unternehmen auch bei komplexen Fragestellungen unterstützen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen bezüglich der Fiskalvertretung in der Schweiz zur Verfügung.


Unser Dienstleistungsangebot:


  1. Abklärung Schweizer Steuerpflicht Ihres Unternehmens
  2. Abwicklung des Registrierungsverfahrens inkl. Aufbereitung der notwendigen Dokumentationen
  3. Kundenspezifische Beratung bezüglich Wahl der Abrechnungsart sowie Abrechnungsmethode bei der MWST
  4. Analyse der Geschäftsfälle und Sicherstellung, dass diese korrekt deklariert werden
  5. Erstellung der periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Kontrolle der zugestellten Unterlagen
  6. Ansprechperson bei Anfragen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
  7. Unterstützung bei MWST-Kontrollen durch die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)


Beratungsgespräch vereinbaren

Ablauf Registration/Fiskalvertretung Schweiz

Erstes unverbindliches Gespräch zur Sachverhaltsaufnahme

Kontaktieren Sie uns


Teilen Sie uns per E-Mail Ihre geplanten Geschäftstätigkeiten in der Schweiz mit oder rufen Sie uns direkt an

Zustellung Fragebogen für die Übermittlung der relevanten Unterlagen/Informationen für die Registrierung

Sobald Sie unser Angebot bestätigt haben, stellen wir Ihnen den Fragebogen für die Zustellung der benötigten Informationen/Unterlagen elektronisch zu.

Erstellung Angebot

Sobald wir die Informationen über Umfang und Tätigkeit in der Schweiz von Ihnen haben, erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Erhalt MWST-Nummer Schweiz

Nach einer Wartefrist von durchschnittlich 10-20 Tagen, wird uns die MWST-Nummer per Briefpost zugestellt. Die Nummer kann bereits vor schriftlicher Zustellung online aufgeschaltet sein (UID-Register)

Online-Registration MWST Schweiz

Mit den uns im Fragebogen gelieferten Informationen/Dokumenten können wir nun die MWST-Registration in der Schweiz vornehmen.

Los geht es

Nach Erhalt der MWST-Nummer informieren wir Sie über die Formerfordernisse in der Schweiz und unterstützen Sie bei der Erstellung der ersten Rechnungen. Zudem teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen/Informationen wir für die quartalsweisen MWST-Abrechnungen benötigen und in welcher Frist uns diese jeweils zuzustellen sind.

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