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MWST bei Umstrukturierungen

MWST bei Umstrukturierungen


Fusionen, Spaltungen, Ausgliederungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen etc. sind Umstrukturierungsvorgänge, welche der Mehrwertsteuer unterliegen können. In vielen Fällen kann oder muss das sogenannte "Meldeverfahren" angewendet werden. Eine sorgfältige und professionelle Planung einer Umstrukturierung kann hohen nachträglichen Mehrwertsteuerbelastungen vorbeugen und diese verhindern.

Ihre Ansprechpartner

Thomas Meister

Dipl. Steuerexperte
Treuhänder mit eidg. Fachausweis

+41 (0)62 556 69 80

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