Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe kommt es oft vor, dass ausländische Unternehmen in der Schweiz vor Ort Leistungen in Form von werkvertraglichen Lieferungen erbringen (Bau allgemein, Reparaturen, Sanierungen, Einrichtungen, Instandstellungen etc.). Erzielt das Unternehmen weltweit über CHF 100'000 Umsatz, wird das Unternehmen ab dem 1 Franken in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig und hat die MWST auf den Leistungen zum Normalsatz abzurechnen. Entsprechend hat sich das Unternehmen im Schweizer Mehrwertsteuer-Register eintragen zu lassen. Gerne unterstützen wir Sie und definieren aufgrund Ihrer Tätigkeiten, ob es sich bei den in der Schweiz erbrachten Leistungen um steuerbare Lieferungen handelt, welche zur Steuerpflicht führen, oder ob eine Registration vermieden werden kann.
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