Periodische Mehrwersteuerabrechnungen
Ist Ihr Unternehmen im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen in der Schweiz eingetragen, haben Sie der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) periodische Mehrwertsteuerabrechnungen einzureichen. Dies hat monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu erfolgen. Bestehen beim Ausfüllen dieser Formulare Unsicherheiten oder möchten Sie diese extern durch einen professionellen Partner ausfüllen lassen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Dipl. Steuerexperte
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
+41 (0)62 556 69 80
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