Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger in der Schweiz (z.B. Hosting oder Online-Games)
Eine Dienstleistung gilt als elektronische Dienstleistung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Gemäss Artikel 10 Absatz 1 MWSTV gelten folgende Leistungen als elektronische Dienstleistung:
Werden solche Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger in der Schweiz erbracht, hat sich das ausländische Unternehmen bei Erreichen der weltweiten Umsatzgrenze von CHF 100'000 in der Schweiz im MWST-Register einzutragen und die MWST abzuliefern.
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