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Fiskalvertretung

Reinigung

Obligatorische Steuerpflicht bei der MWST für Reinigungsleistungen in der Schweiz


Reinigungsleistungen stellen nach Schweizer Mehrwertsteuergesetz Art. 3 Bst. d MWSTG eine in der Schweiz steuerbare Lieferung dar, sofern diese Leistungen im Inland ausgeführt werden.


Entscheidend ist, dass das Abliefern eines Gegenstands, an dem Arbeiten besorgt worden sind, auch wenn dieser Gegenstand dadurch nicht verändert, sondern bloss geprüft, geeicht, reguliert, in der Funktion kontrolliert oder in anderer Weise behandelt worden ist, als Lieferung nach Art. 3 MWSTG qualifiziert.


Unser Angebot


  1. Abklärung Schweizer Steuerpflicht Ihres Unternehmens
  2. Abwicklung des Registrierungsverfahrens inkl. Aufbereitung der notwendigen Dokumentationen
  3. Analyse der Geschäftsfälle und Sicherstellung, dass diese korrekt deklariert werden
  4. Erstellung der periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Kontrolle der zugestellten Unterlagen
  5. Ansprechperson bei Anfragen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
  6. Unterstützung bei MWST-Kontrollen durch die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)


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Ihre Ansprechpartner

Thomas Meister

Dipl. Steuerexperte
Treuhänder mit eidg. Fachausweis

+41 (0)62 556 69 80

Mattia Schenk

Bachelor of Science in Betriebsökonomie

+41 (0)62 556 69 80

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