Obligatorische Steuerpflicht bei der MWST für Reinigungsleistungen in der Schweiz
Reinigungsleistungen stellen nach Schweizer Mehrwertsteuergesetz Art. 3 Bst. d MWSTG eine in der Schweiz steuerbare Lieferung dar, sofern diese Leistungen im Inland ausgeführt werden.
Entscheidend ist, dass das Abliefern eines Gegenstands, an dem Arbeiten besorgt worden sind, auch wenn dieser Gegenstand dadurch nicht verändert, sondern bloss geprüft, geeicht, reguliert, in der Funktion kontrolliert oder in anderer Weise behandelt worden ist, als Lieferung nach Art. 3 MWSTG qualifiziert.
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